Ich bin neu auf dieser Website...
Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?

Bestattung

Bestattungsformen

Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach bietet auf ihrem Friedhof verschiedene Bestattungsformen an; Einzelheiten finden Sie in der Aufstellung weiter unten.

Trauerhalle

Bestattungswald "12 Apostel"

An der westlichen Gemeindegrenze liegt der Bestattungswald der Nachbargemeinde Fischbachtal. Die Kommunen haben miteinander vereinbart, dass diese Bestattungsform auch für Fränkisch-Crumbach zur Verfügung steht.

Bestattung

Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

An wen muss ich mich wenden?

  • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
  • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
  • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
  • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

Wichtiger Hinweis

Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

Fachlich freigegeben am 05.01.2017 durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Friedhof, Trauerhalle

Friedhofstraße 35
64407 Fränkisch-Crumbach

Bestattungsformen auf dem Friedhof

Die Lage der Grabstätten wird auf diesem Luftbild markiert, wenn Sie weiter unten eine Bestattungsform aufklappen.

  • Eine Reihengrabstätte (Einzelgrab) ist ein Grab zur Erdbestattung einer Person für die Dauer der Ruhefrist von 40 Jahren.
  • Die Größe eines Einzelgrabes beträgt 100 cm x 200 cm.
  • Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr in Höhe von 600,00 € zu entrichten.
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Diese Grabstelle befindet sich bei den Wahlgrabstätten (Familiengräbern) und ist zur Bestattung von einer Erdbestattung und/oder mehreren Urnen für die Dauer von 40 Jahren.
  • Die Größe eines Einzelfamiliengrabes beträgt 100 cm x 240 cm.
  • Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr von 600,00 € fällig.
  • Eine Verlängerung ist möglich.
  • Eine Wahlgrabstätte (Familiengrab) ist eine Grabstätte zur Beisetzung von max. zwei Erdbestattungen und mehreren Urnen. Die Ruhefrist beträgt 40 Jahre.
  • Die Größe eines Familiengrabes beträgt 200 cm x 240 cm.
  • Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr in Höhe von 1.200,00 € zu entrichten.
  • Eine Verlängerung ist über die Ruhefrist möglich.
  • Eine Wiesengrabstätte ist für die Erdbestattung einer Person im Grabfeld bei der Urnenwiese. Am Kopfende kann eine Grabplatte aufgebracht werden.
  • Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr von 600,00 € fällig.
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich. Um die Pflege kümmert sich der Bauhof.
  • Eine Urnenwahlgrabstätte ist ein Grab für die Beisetzung von bis zu 4 Urnen für die Dauer von 20 Jahren.
  • Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr in Höhe von 500 € zu entrichten.
  • Für jede weitere Beisetzung verlängert sich die Ruhefrist um weitere 20 Jahre ab der Beisetzung.
  • Die Größe eines Urnenwahlgrabes beträgt 100 cm x 100 cm.
  • In der Urnenwand können pro Grabstelle max. zwei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre.
  • Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr von 500,00 € zu entrichten.
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist mit Zahlung einer Gebühr von 1/20 der genannten Gebühr möglich.

 

  • In der Urnenwiese werden die Urnen kreisförmig um einen Baum beigesetzt. An einem Findling werden einheitliche Bronzeblätter mit dem Namen der verstorbenen Person angebracht. Eine Reservierung für eine angehörige Person ist möglich. An dem Grabfeld ist keine Ablegemöglichkeit für Grabschmuck und ähnliches. Um die Pflege kümmert sich der gemeindliche Bauhof.
  • Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr von 600,00 € zu entrichten.
  • Eine Kindergrabstätte (Reihengrabstätte) ist eine Grabstätte zur Erdbestattung eines Kindes bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
  • Die Größe eines Kindergrabes beträgt 50 cm x 100 cm.
  • Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr von 600,00 € zu entrichten.

Kontakt

Friedhofsverwaltung

  • Rodensteiner Straße 8
    64407 Fränkisch-Crumbach
  • Haltestellen:
  • Fränkisch-Crumbach Kirche
    Linie: 10.1
    Linie: 693
  • Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
    Linie: X69
  • Parkplätze:
  • Rathaushof
    Parkplatz: 8
    (gebührenfrei)
  • Pretlackstraße
    Parkplatz: 6
    (gebührenfrei)
  • Rathaushof
    Behindertenparkplatz: 2
    (gebührenfrei)
  • kein Aufzug
  • behindertengerecht
  • 06164 9303-0
  • 06164 9303-93
  • Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Beatrice Weißensteiner

  • 370087951
    Raum 1.1
  • 06164 9303-40

Friedhofsverwaltung

  • Rodensteiner Straße 8
    64407 Fränkisch-Crumbach
  • Haltestellen:
  • Fränkisch-Crumbach Kirche
    Linie: 10.1
    Linie: 693
  • Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
    Linie: X69
  • Parkplätze:
  • Rathaushof
    Parkplatz: 8
    (gebührenfrei)
  • Pretlackstraße
    Parkplatz: 6
    (gebührenfrei)
  • Rathaushof
    Behindertenparkplatz: 2
    (gebührenfrei)
  • kein Aufzug
  • behindertengerecht
  • 06164 9303-0
  • 06164 9303-93
  • Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Beatrice Weißensteiner

  • 370087951
    Raum 1.1
  • 06164 9303-40

Zuständiger Fachbereich

Friedhofsverwaltung