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Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes

Seit dem 01.01.2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung s. u.).
Registrierungspflichtig sind

  • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
     

Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.

Hinweis: Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein.

An wen muss ich mich wenden?

Das Regierungspräsidium Gießen ist für die Registrierung und Annahme der Änderungsanzeigen aller registrierungspflichtiger Betriebe in Hessen zuständig

Welche Gebühren fallen an?

30,00 Euro - 60,00 Euro pro Registrierung

Fachlich freigegeben am 24.09.2013 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Schanzenfeldstraße 8-12
    35578 Wetzlar
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • +49 641 303-0
  • Mo. 08:00 - 16:30 Uhr

    Di. 08:00 - 16:30 Uhr

    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr

    Do. 08:00 - 16:30 Uhr

    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr