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Deutsche Schulen im Ausland

Das Auslandsschulwesen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern: Die Bundesrepublik Deutschland und die Länder der Bundesrepublik Deutschland fördern personell und finanziell weltweit mehr als 140 anerkannte Deutsche Auslandsschulen mit deutschen, von der „Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland“ (Kultusministerkonferenz - KMK) anerkannten Schulabschlüssen sowie Schulen, die das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Stufe I und/oder II anbieten. Die deutsche schulische Arbeit im Ausland ist neben der Arbeit der Goethe-Institute und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes ein grundlegender Baustein und eines der nachhaltigsten Instrumente der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.


Die Deutschen Auslandsschulen stehen deutschsprachigen Kindern und Jugendlichen offen, deren Eltern befristet im Ausland tätig sind. An den Begegnungsschulen können außerdem auch Landeskinder einen deutschen Schulabschluss erwerben.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig. Hessische Lehrkräfte, die Interesse an einer Tätigkeit im Auslandsschuldienst haben, finden auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums entsprechende Informationen und Hinweise.

Auslandsschuldienst (Hessisches Kultusministerium)

Zuständige Stelle

Grundsätzliches Informationsmaterial rund um den Auslandsschuldienst finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).

Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA - Bundesverwaltungsamt)

Welche Gebühren fallen an?

Die Deutschen Auslandsschulen sind Privatschulen, die schulgeldpflichtig sind.

Fachlich freigegeben am 20.10.2016 durch:
Hessisches Kultusministerium
  • Luisenplatz 10
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • 0611 368-0
  • 0611 368-2099
  • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.