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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Der Einheitliche Ansprechpartner (EAH) ist zentraler Vermittler zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem (ausländischen) Dienstleister.
Sie können alle für die Aufnahme und die Ausübung Ihrer Dienstleistung nötigen Verfahren und Formalitäten über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Voraussetzung dafür ist, dass diese Dienstleistung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 (EG Dienstleistungsrichtlinie) fällt.
Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt Ihre Antragsunterlagen entgegen und leitet diese an die für Ihre beabsichtigte Dienstleistungstätigkeit zuständigen Behörden weiter. Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt für Sie die weitere Koordination Ihres Vorhabens. Der EAH erhält die von den zuständigen Behörden ausgestellten Bescheide und leitet diese an Sie weiter.
Sie können diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn Sie in Deutschland eine Dienstleistung selbständig wirtschaftlich erbringen wollen.
Richtlinie 2006/123/EG
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen ist den Regierungspräsidien Kassel, Gießen, und Darmstadt die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übertragen worden. Wenden Sie sich an das jeweilige Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der Ihre Niederlassung befindet/befinden soll.
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie können über die Dienstleistungsplattform (des Landes Hessen) Ihren Antrag einreichen.
Sie können sich auch persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Dienstleistung des Einheitlichen Ansprechpartners ist in der Regel gebührenfrei. Kosten entstehen nur in Ausnahmefällen bei komplexen Verfahren mit größerem Verwaltungsaufwand.
Bearbeitungsdauer
Die Behörden sollen innerhalb von 3 Monaten über Ihren Antrag entscheiden, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.
Rechtsgrundlage
- Hessisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
- Artikel 1 (Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen)
Einheitlicher Ansprechpartner
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
einheitlicher.ansprechpartner@rpda.hessen.de
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Renate Burger
Andrea Meder
Irene Schneider
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat I 11.1 - IT-Management und -Betrieb
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
Hauptgebäude/Fristenbriefkasten
35338 Gießen, Universitätsstadt
Aufzug: vorhanden
behindertengerecht
+49 641 303-0
Zentrale
+49 641 303-2197
pressestelle@rpgi.hessen.de
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr