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Landestierärztekammer Hessen - Mitgliedschaft anmelden

Tierärztinnen und Tierärzte können in Hessen erst nach Erhalt der deutschen Approbation oder der Erlaubniserteilung zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufes  tätig werden.

Mit der Aufnahme der Tätigkeit in Hessen sind Sie kraft Gesetz Mitglied der Landestierärztekammer  Hessen.

Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 4 Wochen  bei der Kammer anzumelden.

Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem,

  • die beruflichen Belange der Mitglieder wahrzunehmen,
  • die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag zahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Kalenderjahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie von den Beiträgen befreit.

Hinweis: Verlagern Sie Ihre tierärztliche Tätigkeit oder Ihren Wohnsitz (ohne tierärztlich tätig zu sein) ins Ausland, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben.

Verfahrensablauf

Bitte melden Sie sich vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder laden Sie das Formular im Internetauftritt der Kammer herunter. Diese sendet Ihnen die Meldeunterlagen mit der Post zu.

An wen muss ich mich wenden?

An die Landestierärztekammer Hessen.

Landestierärztekammer Hessen

Voraussetzungen

Sie müssen

  • Tierärztin oder Tierarzt
  • und im Besitz einer deutschen Approbation sein
  • oder eine vorübergehende oder beschränkte Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs besitzen (wird in Hessen durch das Regierungspräsidium Gießen erteilt) und
  • in Hessen tierärztlich tätig sein oder,
  • falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
  • Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
  • Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldung binnen eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit (bei vorübergehender Berufsausübung in 5 Tagen)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abhängig.

Fachlich freigegeben durch:
Landestierärztekammer Hessen
  • 65524 Niedernhausen
  • Bahnhofstraße 13
    65527 Niedernhausen
  • Haltestellen:
  • Bahnhof Niedernhausen
    Linie: Endhaltepunkt der S-Bahnlinie 2
    Linie: Linien Ffm. - Limburg und Wsb. - Niedernhausen
  • Parkplätze:
  • Parkplätze in der Bahnhofstraße vorhanden
    Parkplatz: 4
    (gebührenfrei)
  • kein Aufzug
  • nicht behindertengerecht
  • +49 6127 9075-0
  • +49 6127 9075-23
  • Montag bis Donnerstag:

    08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag:

    08:00 bis 13:00 Uhr

  • Der Landestierärztekammer Hessen gehören alle Tierärzte an, die in Hessen ihren Beruf ausüben. Die LTK Hessen nimmt in Selbstverwaltung die beruflichen Belange ihrer Kammerangehörigen gegenüber Staat und Gesellschaft wahr, und zwar auf allen Gebieten tierärztlicher Berufsausübung (Kliniken, freie Praxis, Beamte und Angestellte oder in anderen Tätigkeitsbereichen). Die Aufgaben der Landestierärztekammer (z. B. Berufsaufsicht, Weiter- und Fortbildung, Fachtierarztprüfungen, Qualitätssicherung) sind im Hessischen Heilberufsgesetz geregelt. Darüber hinaus ist die Landestierärztekammer Hessen zuständige Stelle für die Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten. Sie regelt und überwacht die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und bietet Ausbildungsberatungen an.