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Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?

Schwerbehinderte Menschen, Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz

Das Integrationsamt kann schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz gewähren. Dies sind in erster Linie Zinszuschüsse für ein auf dem allgemeinen Kapitalmarkt aufgenommenes Darlehen.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Abschluss des Darlehensvertrages

Was sollte ich noch wissen?

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt gründen".

Themenseite "Unterstützt gründen"

Faltblatt 10 "Die selbstständige berufliche Existenz"

Integrationsamt Hessen

  • Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Parkplätze:
  • Behindertenparkplatz: 1
    (gebührenfrei)
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • Telefonzentrale:

    montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr,
    freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

Lotze-Wessel

  • Integrationsamt
  • 06151 801-131
  • 06151 801-234