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Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?

Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Pflege

Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.

Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.

Verfahrensablauf

Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle -Haupt- und Regionalverwaltung Kassel.

Voraussetzungen

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat. Rechtsgrundlage ist § 26c Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

Anträge / Formulare

Zu den Formanträgen

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
 
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.

Informationsmaterial und Broschüren:

Fürsorgerische Leistungen der Sozialen Entschädigung

Kurzinfo Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle sowie Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts

Fachlich freigegeben am 07.12.2022 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Parkplätze:
  • ja
    Behindertenparkplatz: 1
    (gebührenfrei)
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • Telefonzentrale:

    montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr,
    freitags 7.30 - 15.00 Uhr.