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Wassergebühr, Wasserpreis

Online erledigen

Den Zählerstand Ihres Wasserzählers können Sie rund um einen Jahreswechsel selbst ablesen und gleich online hier erfassen. Die Rücksendung der Ablesekarten entfällt dadurch.


Die aktuellen Verbrauchsgebühren können Sie der Wasserversorgungssatzung in ihrer aktuellen Fassung entnehmen.

Unterzähler (Gartenzähler)

Die Entwässerungssatzung der Gemeinde enthält in § 27 folgende Regelung:

Werden gebührenpflichtige Wassermengen nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen – auf dessen Nachweis – bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt. Dieser Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers zu führen.

Bitte beachten Sie weiterhin:

  1. Der Wasserzähler muss fest innerhalb der Hauptinstallation installiert werden.
  2. Die abgehende Leitung muss eindeutig im Gartenbereich enden. In der Nähe des Zapfhahns darf kein Ablauf in den Kanal vorhanden sein.
  3. Der Wasserzähler unterliegt dem Eichgesetz, d.h. alle sechs Jahre muss der Wasserzähler auf Ihre Kosten getauscht werden.
  4. Nach der Installation ist der Wasserzähler anzumelden (Formular siehe Reiter "Downloads").
  5. Nach der Installation erfolgt eine Abnahme durch Gemeindebedienstete.

Wassergebühr, Wasserpreis

Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann,  je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

Fachlich freigegeben am 17.03.2015 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Zuständiger Fachbereich

Steueramt