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Vermittlerregister (für Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler)

Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und Versicherungsberater (§ 34e GewO) sowie Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) mit einer entsprechenden Erlaubnis müssen sich in einem von den Industrie- und Handelskammern (IHKn) geführten Vermittlerregister registrieren lassen. Dabei wird auch der Umfang der Erlaubnis eingetragen.

Bei Finanzanlagenvermittlern sind auch deren Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, nach § 34f Abs. 6 GewO zu registrieren.

Siehe dazu auch:

  • Versicherungsvermittler - Erlaubnis
  • Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis

Versicherungsvermittler - Erlaubnis

Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.

Die IHK Limburg führt die Erlaubniserteilung und Registrierung zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg) durch.

Die IHK Wiesbaden führt die Erlaubniserteilung und Registrierung auch für die IHK Hanau durch.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler und –berater benötigten Unterlagen finden Sie unter:
    Versicherungsvermittler - Erlaubnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
  • Die für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler benötigten Unterlagen finden Sie unter:Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Registrierung liegen zwischen 25,00 Euro und 35,00 Euro.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Was sollte ich noch wissen?

Neben der Registrierung sind die IHKn auch für die Erlaubniserteilung und Sachkundeprüfung, den Widerruf sowie die Rücknahme der erteilten Erlaubnis zuständig.

Fachlich freigegeben am 26.02.2013 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
  • Wilhelmstraße 24 - 26
    65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • 0611 1500-0
  • 0611 1500-222
  • Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

  • Rheinstraße 89
    64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • 06151 871-0
  • 06151 871-101
  • Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Freitag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr