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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Sprengzubehör wie Zündmaschinen und Zündleitungen unterliegen nur nationalen Regelungen und können nach Prüfung zugelassen werden oder es kann eine Ausnahme für einen beschränkten Anwendungsfall ausgesprochen werden.
An wen muss ich mich wenden?
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.
Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Voraussetzungen
- Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Prüfmustern
- Nachweis von Qualitätssicherung bei der Herstellung durch Dokumentation bzw. Audit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloses Antragsschreiben
- Technische Daten zum Stoff bzw. Gegenstand
- Bereitstellung von Prüfmustern in ausreichender Zahl
- Erklärung, dass der Antrag nur bei einer benannten Stelle gestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
Abrechnung nach Kostenverordung der BAM (BAMKostV)
Bearbeitungsdauer
Dauer: 1 - 6 Monate, je nach Umfang
Was sollte ich noch wissen?
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.