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Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Die Regierungspräsidien und die Stadt Frankfurt am Main führen ein zentrales elektronisches Informationssystem über Stiftungsinformationen für rechtsfähige Stiftungen. Nicht rechtsfähige Stiftungen können auf Antrag im Stiftungsinformationssystem aufgenommen werden.
Die Aufnahme nicht rechtsfähiger Stiftungen kann abgelehnt werden, sofern berechtigte Zweifel an deren Seriosität bestehen.
In das Stiftungsverzeichnis sind eingetragen:
- der Name der Stiftung,
- die Rechtsnatur der Stiftung,
- der Sitz der Stiftung,
- der Zweck der Stiftung,
- die Anschrift der Stiftung,
- die vertretungsberechtigten Organe und Personen sowie die Art ihrer Vertretungsberechtigung,
- das Datum der Anerkennung,
- die zuständige Aufsichtsbehörde.
Sollten sich bei einer Stiftung eine oder mehrere der oben genannten Angaben ändern, ist sie verpflichtet, dies der Stiftungsbehörde, (d. h. dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium bzw. der Stadt Frankfurt am Main) mitzuteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Stiftungsverzeichnis wird von den Regierungspräsidien, für Stiftungen mit Sitz in Frankfurt von der Stadt Frankfurt am Main, geführt. Der Antrag zur Aufnahme in das Stiftungsverzeichnis muss auf dem Postweg oder per E-Mail an das örtlich zuständige Regierungspräsidium oder die Stadt Frankfurt am Main gesandt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Eintrag in das Stiftungsverzeichnis, das im Internet veröffentlicht ist, fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Fachlich freigegeben am 21.08.2017 durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 13 - Justiziariat, Stiftungen und Enteignungen
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Haltestellen:
Luisenplatz
Linie: 2, 3, 6, 7, 8, 9
Linie: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug: vorhanden
behindertengerecht
+49 6151 12-6103
+49 6151 12-6821
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr