Bürgermeister nehmen Vertreter des Odenwaldkreises in die Pflicht
20. November 2018
Die Bürgermeister aller Städte und Gemeinden im Odenwaldkreis haben gemeinsam mit Landrat Frank Matiaske die fünf Vertreter des Kreises in der Regionalversammlung in einer gemeinsamen Resolution dazu aufgefordert, sich gegen den jüngst vorgelegten Teilplan Erneuerbare Energien 2018 zu stellen, der am 14. Dezember zur Abstimmung steht. „In diesem Plan werden für den Odenwaldkreis im Vergleich zu anderen hessischen Landkreisen nach wie vor mehr Vorrangflächen ausgewiesen. Dass unsere Städte und Gemeinden eklatant überproportional belastet werden, ist für uns nicht hinnehmbar“, heißt es in dem Text, auf den sich die Bürgermeister und der Landrat in der jüngsten Bürgermeisterkreisversammlung im Landratsamt verständigt haben.
Für den Fall, dass die Regionalversammlung dem Teilplan zustimmt, kündigten die Bürgermeister an, ihren Parlamenten zu empfehlen, mit Unterstützung des Odenwaldkreises dagegen mit einer Normenkontrollklage vorzugehen. Dafür haben sie die Rückendeckung von Landrat Frank Matiaske, wie er in der Bürgermeisterkreisversammlung deutlich machte. Wie berichtet, hatte er schon am vergangenen Montag in der Kreistagssitzung den Städten und Gemeinden zu diesem Schritt geraten.
Auf Kritik, warum die Kommunen und der Odenwaldkreis nicht schon viel früher gegen den Teilplan mit einer Normenkontrollklage vorgegangen seien, entgegnete Matiaske, dass man gegen einen Beschluss erst klagen könne, wenn dieser vorliege. „So auch in diesem Fall. An meiner Haltung, gegen zu viel Windräder im Odenwaldkreis vorzugehen, hat sich nichts geändert. Deswegen wird der Kreis die Städte und Gemeinden auch weiter unterstützen, wie schon bei der Erstellung des Flächennutzungsplans zur Windkraft, in dem wir unsere Vorstellungen früh dargelegt haben.“
Die Bürgermeister und der Landrat fordern das Regierungspräsidium Südhessen in ihrer Resolution dazu auf, diesen Flächennutzungsplan zur Grundlage für die weiteren Windkraft-Planungen zu machen. Die Behörde hatte jenen Plan abgelehnt, wogegen die Städte und Gemeinde geklagt haben. Daraufhin hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt den Klägern zwar teils Recht gegeben, die Klage insgesamt aber zurückgewiesen. Dagegen sind die Kommunen abermals juristisch vorgegangen, so dass nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden muss.
Die Resolution im Wortlaut:
Resolution der Bürgermeisterkreisversammlung
Wir, die Bürgermeister der zwölf Städte und Gemeinden im Odenwaldkreis, sowie der Landrat des Odenwaldkreises fordern die fünf Vertreter des Odenwaldkreises in der Regionalversammlung auf, sich klar gegen die geplante, großdimensionierte Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Odenwaldkreis zu stellen und in der Sitzung der Regionalversammlung am 14. Dezember gegen den vorliegenden Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energie zu stimmen.
In diesem Plan werden für den Odenwaldkreis im Vergleich zu anderen hessischen Landkreisen nach wie vor mehr Vorrangflächen ausgewiesen. Dass unsere Städte und Gemeinden eklatant überproportional belastet werden, ist für uns nicht hinnehmbar. Der Odenwaldkreis ist keine Kompensationsfläche, um hessische Zielvorgaben in Sachen Windenergie zu erreichen, während andere Gebiete verschont werden. Sollte der Teilplan beschlossen werden, würden einzelne Ortschaften bei uns sogar regelrecht von Windkraftanlagen „umzingelt“, zumal dann, wenn man die Vorhaben in angrenzenden Landkreisen in Betracht zieht.
Wir fordern das Regierungspräsidium Südhessen dazu auf, den von den Städten und Gemeinden des Odenwaldkreises erarbeiteten Flächennutzungsplan zur Grundlage für die weiteren Windkraft-Planungen zu machen. Er stellt einen vertretbaren Kompromiss zwischen dem als notwendig erachteten Ausbau von Windenergie und dem Schutz von Landschaft und Natur dar.
Sollte dieser Plan weiterhin missachtet werden und die Regionalversammlung für den Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien stimmen, werden wir unseren Parlamenten empfehlen, mit Unterstützung des Odenwaldkreises dagegen mit einer Normenkontrollklage vorzugehen. Damit verfolgen wir unseren Weg konsequent weiter, unseren Flächennutzungsplan auch juristisch zu verteidigen. Die Bürgerinnen und Bürger wissen uns im Einsatz gegen zu viel Windkraftanlagen im Odenwaldkreis an ihrer Seite.
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