Lastschrift
Der bequemste Weg für Sie ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren, insbesondere für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (Grundbesitzabgaben, Hundesteuer usw.). Einen Vordruck für eine Einzugsermächtigung finden Sie unter Downloads: einfach ausfüllen, unterschreiben und bei der Gemeindeverwaltung einreichen.
Gläubiger-ID im SEPA Lastschriftverfahren: DE21FRC00000046927
Überweisung
Überweisen Sie auf eines unserer nachstehenden Konten und geben Sie dabei stets im Verwendungszweck das Kassenzeichen und die FAD-Nummer an.
- Sparkasse Odenwaldkreis
IBAN: DE15 50851952 0071302608
BIC: HELADEF1ERB
(Konto 71 302 608 · BLZ 508 519 52) - Volksbank Odenwald eG
DE59 50863513 0001001930
BIC: GENODE51MIC
(Konto 100 193 0 · BLZ 508 635 13) - Postbank Frankfurt am Main
DE89 50010060 0015236600
BIC: PBNKDEFF
(Konto 152 36-600 · BLZ 500 100 60)
Bargeldlos bezahlen
In der Gemeindekasse ist die Zahlungen im electronic-cash-Verfahren mit ihrer ec-Karte möglich. Sie benötigen dabei Ihre Geheimzahl (PIN).
Kleinbeträge
Geringe Entgelte und Verwaltungsgebühren (Müllsäckeverkauf, Beglaubigungen, Freibadkarten usw.) werden in der Gemeindeverwaltung bar kassiert.
Hier finden Sie eine Übersicht der wiederkehrenden Zahlungstermine:
15.02. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer
15.05. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer
01.07. Grundbesitzabgaben (Jahreszahler), Hundesteuer
15.08. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer
15.11. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer
Wir bitten um Beachtung weiterer folgender Punkte:
Beachten Sie bitte auch Fälligkeiten, die sich aus den Steuer-/ Abgabenbescheiden ergeben können, die während des laufenden Jahres aufgrund von Änderungen erstellt wurden.
Auf Antrag können die Grundbesitzabgaben abweichend von der vierteljährlichen Zahlungsweise (= 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11.) am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres an die Finanzabteilung der Gemeinde Fr.-Crumbach gestellt werden.
Stundung
Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, eine Forderung in einer Summe zu zahlen, können Sie einen Stundungsantrag (gem. § 222 AO) stellen. Die Anträge hierfür finden Sie im Downloadbereich.