Bürgermeister verabschieden Resolution zu Straßenausbaubeiträgen
6. Dezember 2018
In der Bürgermeister-Kreisversammlung des Odenwaldkreises haben alle Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zum Thema Straßenausbaubeiträge folgende Resolution verabschiedet:
Investitionen in verkehrliche Infrastruktur können dauerhaft nicht allein aus kommunalen Haushalten gestemmt werden, folglich ist eine grundsätzliche und für alle Kommunen gleiche Regelung erforderlich. Diesen Weg hat die hessische Landesregierung durch Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) ohne erkennbaren Grund verlassen und nach Jahrzehnten bewährter Praxis den Kommunen den "schwarzen Peter" zugeschoben.
Die Bürgermeisterkreisversammlung des Odenwaldkreises fordert daher die aktuelle und künftige Landesregierung auf, Regelungen zugunsten einer einheitlichen Praxis in Hessen verbindlich und zügig zu treffen, klare Finanzierungsvorschläge zu unterbreiten oder Finanzmittel aus originären Landesmitteln zur Verfügung zu stellen.
Die Kommunen des Odenwaldkreises erheben nahezu allesamt seit vielen Jahrzehnten Anlagen bezogene Straßenbeiträge von Eigentümern. Dieses ist sicherlich ein wichtiger Grund für die ausgeprägte finanzielle Stabilität der meisten im Odenwaldkreis gelegenen Kommunen im Vergleich zu anderen Gebieten Hessens.
Durch die Einführung der Hessenkasse vor einigen Monaten wurden u.a. Kommunen gestärkt, die in der Vergangenheit keine Straßenbeiträge erhoben hatten, ggf. dadurch in eine finanzielle Schieflage geraten sind und auf Kassenkredite angewiesen waren. Diesem Tatbestand wollte das Land durch die Einführung der verpflichtenden Erhebung von Straßenbeiträgen im Jahre 2013 sicherlich vorbeugen. Eine andere Erklärung für diese Gesetzesänderung können wir nicht erkennen.
Das Land Hessen betrieb zuletzt sogar einen erheblichen Aufwand, um Kommunen ohne Beitragssatzung zu disziplinieren, einer geregelten Systematik zugunsten kommunaler Entschuldung durch Beitragssatzungen (sei es Anlagen bezogen oder wiederkehrend) näher zu bringen und letztlich eine Gleichbehandlung hessischer Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Dieses Engagement zeugte von der Erkenntnis, dass die steigenden Investitionsbedürfnisse in die Infrastruktur eine der großen Herausforderungen für die öffentliche Hand darstellen.
Durch die Entscheidung, die Erhebung von Straßenbeiträgen vollends in die kommunale Selbstverwaltung zu geben sowie ·der zusätzlichen Bürde, über einen einfachen Antrag eine Stundung von Beiträgen auf 20 Jahre gewähren zu müssen, wurden gerade die finanziell schwächer gestellten Gemeinden zusätzlich unter Druck gesetzt. Selbst bei kleinsten Beträgen werden die Kommunen nun schon als "Bank" missbraucht, was zu einer deutlichen Erhöhung des Verwaltungsaufwands und zu finanziellen Mehrbelastungen durch Fremdfinanzierung führt. Als Resultat schaffen nun einige Kommunen Straßenbeiträge ab, so dass die Ungleichbehandlung unter hessischen Kommunen und ggfs. die Abhängigkeit der notwendigen Investitionen von der jeweiligen Wirtschaftslage immer stärker in den Vordergrund tritt.
Durch die entstandene Situation sind inzwischen vielerorts öffentliche Bürgerproteste entstanden, die sich in der Gründung von Bürgerinitiativen äußern. Das Verständnis für die Erhebung von Straßenbeiträgen sinkt zunehmend. Durch die generelle Zunahme des Verkehrs in den letzten Jahren steigt der Unwille von Grundstückseigentümern, Straßen, die u.a. durch die Nutzung von Durchgangsverkehren schadhaft geworden sind, unter Berücksichtigung privater Eigenmittel zu sanieren. Das Argument, dass diese Infrastruktur als Erschließungsanlage allen Grundstückseignern das Baurecht und eine adäquate Nutzung dauerhaft sichert, hat an Wirkung verloren.
Die Bürgermeister der Bürgermeisterkreisversammlung des Odenwaldkreises fordern daher die Landesregierung auf, den Bürgerfrieden durch klare Regelungen oder finanzielle Unterstützung der hessischen Kommunen aus originären Landesmitteln wieder herzustellen.
In Frage kommt bspw. ein Sondertopf - analog Bayern - über 100 - 150 Mio. EUR für alle hessischen Kommunen. Dies erstreckt sich ebenso auf die Förderung von Abrechnungsgebieten für Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge vor dem 01.01.2018 eingeführt haben.
Alternativ sehen wir eine klare gesetzliche Regelung als notwendig an, die entweder das Verbot oder die Pflicht zur Erhebung von Beiträgen zum Ziel hat.
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