Was geht? Was geht nicht?
Informieren Sie sich hier aktuell über die gegenwärtigen Service-Zeiten und Leistungsangebote Fränkisch-Crumbacher Betriebe.
Infolge der Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Gaststätten und Geschäfte bleiben geschlossen, soweit sie nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen (Informationen der Hessischen Landesregierung). Der Wirtschafts- und Verkehrsverein (WVV) und die Gemeindeverwaltung haben ihr Verzeichnis aller Versorgungs- und Service-Angebote Fränkisch-Crumbacher Betriebe während des erneuten Corona-Lockdowns reaktiviert. Auch schon im Frühjahr hatten sie gehandelt und eine Datensammlung unter den WVV-Mitgliedern erhoben: geöffnet oder geschlossen, Heimlieferung, Telefonservice, was geht (noch), was geht nicht (mehr). Diese Aufstellung bleibt dynamisch; wenn etwas fehlt oder sich etwas ändert, kann über das Formular am Ende der Seite eine Korrektur veranlasst werden.
Generell gilt wie seither: Die Grundversorgung insbesondere mit Lebensmitteln bleibt gesichert. Für Hamsterkäufe besteht kein Anlass. Und wir sind dankbar, dass Menschen trotz Infektionsrisiko täglich "den Laden am Laufen halten". Dabei betreiben sie auch einen erheblichen Aufwand, um alle Vorgaben einzuhalten und die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen und halten Sie sich an die Regeln der einzelnen Betriebe, z.B. vereinzelter Zugang, Wahrung von Abständen u.a.m.
Selbständige und Unternehmen machen gerade eine schwere Zeit durch. Wirtschaftliche Hilfen des Bundes und des Landes sind eingeleitet. Beim Wirtschaftsservice der OREG gibt es dazu weitere Informationen.
Das Gebot der Stunde hat der WVV auch gleich auf seinen Ortseingangstafeln ergänzt: Bleibt gesund!
Informieren Sie sich hier aktuell über die gegenwärtigen Service-Zeiten und Leistungsangebote Fränkisch-Crumbacher Betriebe.
Fehlt etwas? Fehler gefunden? Mit dem Formular am Ende dieser Seite können Betriebe eine Korrektur beantragen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Von den Einträgen an dieser Stelle lassen sich keine ordnungsrechtlichen Genehmigungen ableiten. Die Betriebe sind selbst verantwortliich für die Einhaltung der aktuell gültigen Verordnungen insbesondere zur Schließung von Verkaufsstellen sowie der aktuell gültigen Allgemeinverfügungen.