„Crumbacher Muschelfest“ 2025
27. August 2025
Verkehrsregelung
Anlässlich des „Crumbacher Muschelfests“ am 06. und 07.09.2025 ist die „vordere“ Darmstädter Straße (ab dem Einmündungsbereich Bahnhofstraße/Rodensteiner Straße bis zur Einmündung Saroltastraße) sowie die Schleiersbacher Straße (ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis zum Kurvenbereich der Schleiersbacher Straße 6) von
Freitag, d. 05.09.2025 – 9.00 Uhr bis Montag, d. 08.09.2025 – 20.00 Uhr
für den öffentlichen Durchgangsverkehr voll gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Rodensteiner Straße, Klostergasse, Lichtenberger Straße, Saroltastraße und über den Römersberg zur Schleiersbacher Straße und umgekehrt.
Im Veranstaltungsbereich der „vorderen“ Darmstädter Straße ist ab
Freitag, d. 05.09.2025 – 9.00 Uhr
absolutes Haltverbot angeordnet.
Ausnahme: Im Bereich der Darmstädter Straße 5 bis Darmstädter Straße 7 ist das absolute Haltverbot bereits ab Donnerstag, d. 04.09.2025 – 8.00 Uhr angeordnet.
Anwohner, die ihre Fahrzeuge normalerweise im öffentlichen Straßenraum abstellen, müssen auf umliegende öffentliche Parkplätze ausweichen.
Um Einsatzfahrzeugen von DRK und Feuerwehr ein uneingeschränktes Durchfahren von Straßen zu ermöglichen, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung in den nachfolgenden Straßen und Straßenbereichen absolutes Haltverbot angeordnet:
Klostergasse:
Beidseitiges Haltverbot zwischen den Einmündungen Rodensteiner Straße und Schafhofgasse
Lichtenberger Straße:
beidseitiges Haltverbot bis einschließlich Einmündungsbereich Saroltastraße
Saroltastraße:
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis kurz vor die Einmündung Kriemhildstraße
Römersberg:
beidseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis Ecke Einmündung Schleiersbacher Straße
Rodensteiner Straße:
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Klostergasse bis Ecke Einmündung Darmstädter Straße, zusätzlich
einseitiges Haltverbot Ecke Anwesen Rodensteiner Straße 18 bis zur Einmündung der Pretlackstraße
Schleiersbacher Straße:
beidseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Darmstädter Straße bis zum Kurvenbereich Schleiersbacher Straße 6 (ab Samstag, d. 06.09.25 – 12.00 Uhr)
Darmstädter Straße:
beidseitiges Haltverbot innerhalb des gesamten Veranstaltungsbereiches,
zusätzlich einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Schleiersbacher Straße bis zu der Einmündung Römersberg, zusätzlich
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Saroltastraße bis vor das Anwesen Nr. 22
Bahnhofstraße:
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Erbacher Straße bis Anwesen Nr. 11 sowie verlängertes Haltverbot im Kurvenbereich am Rodenstein-Museum, Kirche bis zum Gehwegparken (ab Samstag, d. 06.09.25 – 12.00 Uhr)
Erbacher Straße:
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Bahnhofstraße (Schüllerbrunnen) bis zum Kurvenbereich Erbacher Straße 20 (ab Samstag, d. 06.09.25 - 12.00 Uhr),
zusätzlich einseitiges Haltverbot im 5 m Einmündungsbereich der Rodensteiner Straße (ab Samstag, d. 06.09.25 – 12.00 Uhr),
zusätzlich verlängertes Haltverbot ab Erbacher Straße 28 bis zur Zickzacklinie Erbacher Straße 30 (ab Samstag, d. 06.09.25 – 12.00 Uhr)
Pretlackstraße:
einseitiges Haltverbot ab Ecke Einmündung Rodensteiner Straße bis Ecke Einmündung Allee (ab Samstag, d. 06.09.25 – 12.00 Uhr)
Als öffentliche Parkplätze stehen sowohl der Parkplatz „Brunnenwiese“ an der Volksbank als auch der „Hammerwurfplatz“ mit Zufahrt über den Volksbankparkplatz, Parkplätze am Sportgelände und an der Rodensteinschule sowie ab Samstag, d. 06.09.25 – 20.00 Uhr der Parkplatz am Edeka-Markt Kampmann zur Verfügung. Parkplätze im Rathaushof sind ausschließlich für Einsatzkräfte von Feuerwehr, DRK und Sicherheitsdienste freizuhalten und stehen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
Sonderparkplätze für Schwerbehinderte mit entsprechendem Parkausweis werden im vorderen Bereich des Volksbankparkplatzes Erbacher Straße 12/14 ausgewiesen und entsprechend beschildert.
Ein Fahrradabstellplatz für Festbesucher wird auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Spielplatz in der Pretlackstraße eingerichtet. Fahrräder dürfen aus Sicherheitsgründen nicht innerhalb des Veranstaltungsbereiches oder vor den jeweiligen Zufahrtsabsperrvorrichtungen der „Festmeile“ abgestellt werden.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Zu den nachstehenden Betriebszeiten der Veranstaltung wird sowohl ein Brandsicherheitsdienst über die Einsatzabteilung der örtlichen Feuerwehr (Stützpunkt Feuerwehrgerätehaus) als auch ein Sanitätsdienst über den DRK-Ortsverband bereitgestellt.
Veranstaltungsbetriebszeiten des Muschelfestes
Samstag, d. 06.09.25 von 14.00 Uhr bis 1.00 Uhr des Folgetages (Musikende: 0.00 Uhr – Ausschankende: 0.30 Uhr – Veranstaltungsende/Räumung der Festmeile: 1.00 Uhr) und
Sonntag, d. 07.09.25 von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr (Musikende: 20.00 Uhr - Ausschankende: 20.30 Uhr – Veranstaltungsende/Räumung der Festmeile: 21.00 Uhr)
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Veranstaltungsbereich sind Sicherheitskräfte der TKS Sicherheitsdienst GmbH, Brombachtal am Samstag, d. 06.09.25 von 18.00 Uhr bis Veranstaltungsende im Einsatz. Zusätzlich werden Lärmimmissionsmessungen an verschiedenen Stellen innerhalb des Veranstaltungsgeländes durchgeführt.
Für Beschwerden rund um das „Crumbacher Muschelfest“ ist Frau Nina Heerstraß (Erste Vorsitzende des WVV oder ein Vertreter des WVV) in den vorgenannten Betriebszeiten der Veranstaltung telefonisch unter 0171-36661808 erreichbar.
Auch weisen wir darauf hin, dass die Überwachung des Jugendschutzgesetzes gemäß § 4 (JuSchG) sowie die Einhaltung der vorgenannten Haltverbote polizeilich kontrolliert werden, u.a. im Hinblick auf die im Sicherheitskonzept ausgewiesenen und freizuhaltenden Anfahrts- und Rettungswege von Feuerwehr und DRK im Einsatzfall. Verkehrswidrig parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Fränkisch-Crumbach, den 26.08.2025
Matthias Horlacher, Bürgermeister