Ich bin neu auf dieser Website...
Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?

Dorfentwicklung in Fränkisch-Crumbach

Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach wurde im Juli 2022 vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.
Das von der Steuerungsgruppe erarbeitete integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) wurde der WIBank im März 2024 zur Prüfung vorgelegt. Dieses wurde inklusive der Fördergebietsabgrenzung für private Vorhaben mit Datum vom 22.04.2024 von der WI Bank abgenommen und freigegeben.
In der Gemeindevertretersitzung am 03. Mai 2024 wurde das IKEK inklusive des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans und der Fördergebietsabgrenzung für private Vorhaben als Fördergrundlage für das Dorfentwicklungsprogramm beschlossen und steht nun für die Öffentlichkeit zum Download bereit. Damit ist die Konzeptphase beendet und die Förderphase eingeläutet. Es besteht nun für die Gemeinde die Möglichkeit Anträge zu stellen.

Sie haben vor, Ihr Gebäude im Ortskern zu sanieren?

Fragen Sie nach einer Förderung der Dorfentwicklung. Ob Ihr Gebäude im Fördergebiet liegt, können Sie dem Plan entnehmen.

Gefördert werden können u.a. folgende Maßnahmen:

  • Bauliche Investitionen von Gebäuden im Ortskern auf Grundlage der ortstypischen Bauweise (z.B. Fassaden-, Fenster, Dachsanierungen etc.)
  • und Verbesserung der Wohnqualität (Außen- und Innensanierung, z.B. Maurer-, Fliesen-, Schreiner-, Zimmerarbeiten
  • (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Rückbau und Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger baulicher Anlagen

Privatpersonen können Beratungstermine vereinbaren und Anträge online stellen. Wir bitte um telefonische Kontaktaufnahme.

 

Kontakt:

Kreisausschuss des Odenwaldkreises

Abt. Dorf- und Regionalentwicklung

Scheffelstr. 11

64385 Reichelsheim

Hotline Tel.: 06062/70-1881

Oder

Gemeinde Fränkisch-Crumbach

Frau Ehrhardt, Tel. 06164/9303-25

Der Zuschuss beträgt:

35% auf die förderfähigen Netto-Kosten:

  • Max, 45.000 € Zuschuss,
  • Bzw. max. 60.000€ Zuschuss bei Kulturdenkmälern
  • Mindestnettoinvestition 10.000 €
  • Vor Bewilligung darf NICHT mit dem Vorhaben begonnen werden, keine Aufträge erteilt oder Material gekauft werden!