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Einschränkungen für Bestattungen und andere Zusammenkünfte sind bis 3. Mai verlängert

HINWEIS: Die Regelungen dieser Bekanntmachung sind inzwischen überholt.

Der Odenwaldkreis hat die Allgemeinverfügungen, die u.a. bei Bestattungen nur noch maximal zehn Trauergäste zulassen bzw. ein Verbot öffentlicher und privater Veranstaltungen anordnen, bis zum 3. Mai 2020 verlängert (siehe Reiter Downloads).

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