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Fränkisch-Crumbach in der Sperrzone - Hinweise beachten!

Mit der Allgemeinverfügung vom 07.08.2024, die der Odenwaldkreis erlassen hat, befindet sich die Gemeinde Fränkisch-Crumbach in der Sperrzone 2 und zum Teil in Sperrzone 1.

Bitte folgende Hinweise beachten:

Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie es nicht an und nähern Sie sich nicht dem Kadaver. Melden Sie den Fundort dem Veterinäramt 06062/ 70-1201 oder der Polizei.

In der Sperrzone gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde.

Im Waldgebiet der Sperrzone ist Radfahren, Reiten und der Fußgängerverkehr ausschließlich auf befestigten und ausgewiesenen Waldwegen gestattet.

Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie vom Odenwaldkreis unter

https://www.odenwaldkreis.de/de/dienstleistungen/tiergesundheit-und-verbraucherschutz/tierseuchen/afrikanische-schweinepest-asp/#accordion-1-1

und dem Hessischen Landwirtschaftsministerium unter www.landwirtschaft.hessen.de

Zuständiger Fachbereich