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Online erledigen
Zählerstand erfassen
Ihr Kassenzeichen und Ihre Zählernummer finden Sie auf der Ablesekarte, die Ihnen zugesandt worden ist. Dieselbe Zählernummer befindet sich auch auf Ihrem Wasserzähler. Geben Sie die Zählernummer ohne Leerzeichen ein und lesen Sie den aktuellen Zählerstand (ohne Nachkommastellen, nur schwarz unterlegte Ziffern) auf Ihrem Wasserzähler ab.
Den Zählerstand Ihres Wasserzählers können Sie rund um einen Jahreswechsel selbst ablesen und gleich online hier erfassen. Die Rücksendung der Ablesekarten entfällt dadurch.
Die aktuellen Verbrauchsgebühren können Sie der Wasserversorgungssatzung in ihrer aktuellen Fassung entnehmen.
Unterzähler (Gartenzähler)
Die Entwässerungssatzung der Gemeinde enthält in § 27 folgende Regelung:
Werden gebührenpflichtige Wassermengen nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen – auf dessen Nachweis – bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt. Dieser Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers zu führen.
Bitte beachten Sie weiterhin:
Der Wasserzähler muss fest innerhalb der Hauptinstallation installiert werden.
Die abgehende Leitung muss eindeutig im Gartenbereich enden. In der Nähe des Zapfhahns darf kein Ablauf in den Kanal vorhanden sein.
Der Wasserzähler unterliegt dem Eichgesetz, d.h. alle sechs Jahre muss der Wasserzähler auf Ihre Kosten getauscht werden.
Nach der Installation ist der Wasserzähler anzumelden (Formular siehe Reiter "Downloads").
Nach der Installation erfolgt eine Abnahme durch Gemeindebedienstete.