Anleinpflicht für Hunde neu geregelt
06.03.2020
4. März 2020
Mit dem Monat März beginnt auch wieder die befristete Anleinpflicht für Hunde in Feld und Flur. Eine öffentliche Bekanntmachung dazu ist diese Woche erschienen. Die Gemeindevertretung hat diese Regelung aus gutem Grund beibehalten und nur die Rechtsgrundlage geändert. Sie steht nicht mehr in einer separaten Ortssatzung, sondern wurde in die neue Gefahrenabwehrverordnung unserer Gemeinde mit aufgenommen. Am besten ist es natürlich, wenn gar nicht erst örtliches Satzungsrecht mit Bußgeldkatalog aufgefahren werden muss, sondern wenn auch an dieser Stelle Einsicht und Vernunft regieren.
Zuständiger Fachbereich
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