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Betreuungsgebühren während Corona kreisweit einheitlich geregelt

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11.06.2020

Zu den größeren Herausforderungen der Corona-Krise, die vor Ort zu bewältigen sind, gehören immer noch die Themen Kindergarten und Schule. Wann werden die Kinder wieder normal betreut, wann ist wieder regulärer Unterricht - und zugleich: von wem, in welchen Räumen, mit welchen Auflagen? Und was geschieht in den Ferien? Damit beschäftigen sich derzeit die Verantwortlichen auf allen Ebenen. In Fränkisch-Crumbach betrifft dies unmittelbar die Rodensteinschule - und hier auch die Ganztagsbetreuung, die von der Gemeinde getragen wird - und die Kindertagesstätte. In der wöchentlichen Schaltkonferenz mit allen Bürgermeistern des Landkreises und dem Landratsamt vereinbaren wir nach Möglichkeit einheitliche Regelungen und Verfahren. Das ist auch bei den Betreuungsgebühren gelungen. Seit April bis einschließlich Juni sind sie schon einmal erlassen, bis auf solche für die Kinder in der „Notbetreuung“ für bestimmte Berufsgruppen. Der Monat März wurde noch berechnet, während die Betreuung dort mittendrin ausgesetzt wurde - das wird sich ausgleichen in dem letzten Monat dieser Entwicklung, wenn die Betreuung wieder im Monatsverlauf aufgenommen und noch nicht berechnet werden wird. Eine Umstellung des gesamten Modells auf anteilige Berechnung von Wochen oder gar Tagen wäre viel zu aufwändig geworden. Deshalb haben wir uns in der Kreisversammlung auf diese Variante verständigt und hoffen auf allseitiges Verständnis. Über weitere Ergebnisse einschließlich Ferienregelungen halte ich Sie auf dem Laufenden.