Urnenwahlgrabstätten werden wieder möglich
Ab dem nächsten Jahr wird es auf unserem Friedhof wieder die Urnenwahlgrabstätte als Bestattungsform geben, neben dem Urnenwiesengrab, der Urnenwand und den unveränderten Varianten der Erdbestattung. Bis zu vier Urnen dürfen darin beigesetzt werden für eine Ruhezeit von jeweils zwanzig Jahren. Ein leeres Gräberfeld unweit des Gedenkkreuzes für die Heimatvertriebenen ist dafür reserviert. Bei der Gestaltung haben wir uns an der Nachbargemeinde Fischbachtal orientiert. Die Gänge zwischen den Urnengräbern werden mit Rasen bepflanzt: ein weiterer Schritt, damit der Friedhof ingesamt optisch grüner wirkt. Bei dieser Gelegenheit wurde gleich die komplette Friedhofssatzung überarbeitet und die Gebührenordnung angepasst. Das Herstellen einer Urnengrabstätte und das Verschließen nach der Bestattung sind jetzt getrennte Leistungen, die einzeln abgerechnet werden.
Zuständiger Fachbereich
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