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Bürgermeister beschließen Resolution gegen Verlagerung der Finanzaufsicht

Die Bürgermeister der Städten und Gemeinden des Odenwaldkreises haben in ihrer Kreisversammlung am 05.09.2019 eine Resolution gegen die Verlagerung der Finanzaufsicht über die Städte und Gemeinden im Landkreis Odenwaldkreis von den Landräten zu den Regierungspräsidien beschlossen.

Die Resolution hat folgenden Wortlaut:

Die Bürgermeister des Odenwaldkreises beschließen:

  1. Die Verlagerung der Finanzaufsicht über die Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises zu den Regierungspräsidien wird abgelehnt. Die Kenntnisse der kommunalen Strukturen und Besonderheiten stellen einen sehr wichtigen Bestandteil der Aufsichtshandhabung dar.
  2. Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlagerung der Finanzaufsicht von den Landräten zu den Regierungspräsidien nicht weiter zu verfolgen. Eine Verlagerung der Aufsicht stellt eine Schwächung des kommunalen Raums dar.
  3. Eine Vereinheitlichung und Optimierung der Aufsichtshandhabung kann durch andere Maßnahmen, wie bspw. klare verbindliche Richtlinie und häufigere Dienstbesprechungen erreicht werden.
  4. Ein regelmäßiger und auch persönlicher Austausch sowie frühzeitige Abstimmung im Vorfeld zwischen der Finanzaufsicht und den Kommunen ist aufgrund der aktuell örtlichen Nähe als wichtiger Bestandteil der Aufsichtshandhabung zu sehen. Prüfungen der Aufsicht und der Austausch zwischen Behörden können zeitsparender, effektiver und kostengünstiger erfolgen. Dies ist bei einer Verlagerung der Aufsicht zu den Regierungspräsidien nicht mehr gegeben.
  5. Eine Trennung der allgemeinen Kommunalaufsicht von der Finanzaufsicht wird abgelehnt, da sich diese gegenseitig stark beeinflussen bzw. voneinander abhängig sind.

Begründung:

Die Ausübung der Kommunal- und Finanzaufsicht ist nach der Hessischen Gemeindeordnung den Landräten als Behörde der Landesverwaltung zugewiesen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN für die 20. Legislaturperiode des Hessischen Landtags sieht die Verlagerung der Finanzaufsicht von den Landräten zu den Regierungspräsidien vor, deren konkrete Umsetzung derzeit vorbereitet wird.

Die beabsichtigte Verlagerung wird mit einer höchst unterschiedlichen Aufgabenwahrnehmung der Finanzaufsichtsbehörden begründet. Eine Vereinheitlichung kann auch ohne Verlagerung der Aufsicht durch klare und rechtzeitige Vorgaben seitens des Ministeriums sowie durch regelmäßige Besprechung unter den Aufsichtsbehörden sichergestellt werden.

Insbesondere im Hinblick auf die Kassenkreditverschuldung ist festzustellen, dass die unter der Aufsicht der Regierungspräsidien stehenden Landkreise hohe Kassenkredite verzeichnen. Dies widerlegt den Ansatz einer qualitativ höherwertigen Aufgabenwahrnehmung sowie einer größeren Objektivität.

Die Kenntnisse der kommunalen Strukturen und Besonderheiten stellen einen enormen Vorteil dar und gefährden gerade nicht die Objektivität der Aufsichtswahrnehmung. Ein regelmäßiger und auch persönlicher Austausch ist wichtiger Bestandteil der Aufsichtshandhabung zu sehen, zumal im Vorfeld von Entscheidungen aufgrund der örtlichen Nähe schon Probleme erörtert und frühzeitig ausgeräumt werden können.

Bisher können Prüfungen der Finanzaufsicht bei den Kommunen vor Ort sowie Besprechungen und Austauschgespräche zwischen der Finanzaufsichtsbehörde und den Kommunen aufgrund der örtlichen Nähe schnell, effektiv und damit zeit- und kostensparend erledigt werden, ebenso die Vorlage oder der Austausch von Originalunterlagen. Dies wäre bei der geplanten Umorganisation nicht mehr gegeben.

Die Aufsicht vor Ort hat in den letzten Jahren zu zügigen Haushaltsgenehmigungen geführt, wodurch dringende Investitionen schneller umgesetzt und durch frühzeitige Ausschreibungen günstigere Preise erzielt werden konnten. Diese Vorteile wären bei einer Aufgabenübertragung an das Regierungspräsidium nicht mehr zu erwarten.

Eine Verlagerung würde zu einer Trennung der allgemeinen Kommunalaufsicht von der Finanzaufsicht führen. Dieses Vorhaben begründet unklare Zuständigkeiten sowie einen Verlust von Synergien, auch im Hinblick eines fachlichen Austausches mit den Rechnungsprüfungsämtern des Landkreises. Es ist nicht auszuschließen, dass in einem weiteren Schritt die gesamte Verlagerung der Kommunalaufsicht geplant ist.