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Die jährliche Überprüfung der Grabsteine auf ihre Standfestigkeit ist eine gesetzliche Pflicht der Gemeinde zur Unfallverhütung, die in § 9 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) „4.7 Friedhöfe und Krematorien“ der Gartenbau-Berufsgenossenschaft geregelt ist.
Bitte denken Sie rechtzeitig vor Reisebeginn daran Ihre Ausweisdokumente wie Reisepass und Personalausweis auf Gültigkeit zu überprüfen.Seit 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe neu ausgestellt oder verlängert.Auch Kinder benötigen einen Personalausweis oder Reisepass wenn Sie ins Ausland ver