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Ganztagsbetreuung an der Rodensteinschule

Ganztagsbetreuung an der Rodensteinschule

Trägerschaft      AWO Kreisverband Odenwaldkreis e.V.

                               Stadtring 168

                               64720 Michelstadt

                               www.awo-odenwald.de

Ansprechpartner/in für Rückfragen, Nachfragen, Kritik, Beschwerden etc.

Geschäftsführer

Herr Oliver Hülsermann

o.huelsermann [at] awo-odenwald.de

Tel.: 06061 9792314

Frau Andrea Lust

a.lust [at] awo-odenwald.de

Tel.: 06061 9792315

Betreuungsteam in der Rodensteinschule

gta-rodensteinschule [at] awo-odenwald.de

Tel.: 0176 16094051 (auch WhatsApp)

Anmeldungen für das Schuljahr 2024/25 unter

https://www.awo-odenwald.de/schule/schulbetreuung

(Anmeldezeitraum läuft von 18.03.2024 bis zum 10.05.2024. Später eingehende Anmeldungen finden keine Berücksichtigung mehr.)

 

Betreuung

  • Betreuungszeiten: montags bis freitags von 12.25 Uhr bis 16.00 Uhr

Kinder werden frühestens um 14.30 Uhr aus der Betreuung entlassen (gesetzl. Regelung). Eine vorherige Abholung oder eine Entlassung vor 14.30 Uhr ist nur in schriftlich begründeten Ausnahmefällen (z. B. Arzttermin) möglich. Weitere Abholzeiten bzw. Entlassungszeiten (bei Alleingängerstatus) sind 15.00 Uhr, 15.30 Uhr und 16.00 Uhr.

  • Mittagessen in zwei Gruppen (12.30 Uhr und 13.15 Uhr) für 4,50€/Essen
  • Beteiligung an den Hausaufgabenzeiten (in Verantwortung der Schulleitung / Lehrer*innenschaft)
  • Kreative Angebote, Freispiel, Freizeitaktivitäten nach der Hausaufgabenzeit
  • AGs durch externe (Honorar-) Kräfte und / oder Vereine vor Ort

 

Gegenstand des Angebots

Während der Betreuungszeiten hat das Kind die Möglichkeit, unter Aufsicht und Anleitung die Hausaufgaben zu bearbeiten (Vollständigkeit kann nicht garantiert werden), kreativ zu sein, zu spielen, sich auszutoben oder zur Ruhe zu kommen. Zudem werden Arbeitsgemeinschaften (AG) angeboten, die in der Regel an den Wochentagen montags bis freitags stattfinden.

 

Ferien, Feiertage und Brückentage

Im Betreuungsentgelt enthalten sind die jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres gebuchten Betreuungstage in der ersten Woche der Herbstferien, in den ersten beiden Wochen der Sommerferien und in der dritten Woche der Winterferien (jeweils von 8.00 – 14.00 Uhr). Sollten die Herbstferien eines Jahres auf nur eine Woche festgesetzt sein, sind die gebuchten Betreuungstage in der ersten Osterferienwoche im Betreuungsentgelt enthalten, da in einem solchen Fall keine Ferienbetreuung in den Herbstferien stattfindet.

An den weiteren Ferientagen, Feiertagen und an Brückentagen findet keine Betreuung statt. In den Ferien findet eine Betreuung jedoch nur dann statt, wenn mindestens fünf Kinder das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. Nach Anmeldung zur Ferienbetreuung ist diese verpflichtend. Kinder, die nicht regulär für die Betreuung angemeldet sind bzw. ihre zu Beginn eines Schulhalbjahres gebuchten Betreuungstage erhöhen, können in den Ferien für 12.- € pro Tag die Betreuung in Anspruch nehmen.

 

Betreuungsentgelt

Das monatliche Betreuungsentgelt ergibt sich aus einem kalkulierten Durchschnittsbetrag pro bestellten Wochentag von einmalig 25,- € und gilt für ein komplettes Schulhalbjahr bzw. bis zum Ende der Sommerferien.

Beispiel: Zu Beginn eines Schulhalbjahres wurden für ein Kind die Wochentage dienstags bis donnerstags zur Teilnahme am Ganztag verbindlich gebucht. Entsprechend fallen 75,- € Betreuungsentgelt pro Monat an (für 3 Tage in der Woche) – plus Mittagessen.

In der Ferienzeit ist das Betreuungsentgelt weiterzuzahlen. Bei Ausfall der Betreuung durch höhere Gewalt besteht kein Erstattungsanspruch.

 

Betreuungsentgelt und angefallene Mittagessen werden zu Beginn eines Folgemonats für den jeweiligen Vormonat mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen und auf Basis eines SEPA-Lastschriftenmandats vom auf der Anmeldung angegebenen Konto abgebucht bzw. eingezogen.

Es erfolgt somit eine monatliche Abrechnung. Eine Rechnung für einen Monat oder für ein gesamtes Schulhalbjahr (Buchungszeitraum) kann auf Anfrage erstellt werden (Frau Andrea Lust, a.lust [at] awo-odenwald.de, Tel.: 06061 9792315).

 

Kinder, die nicht regulär für die Betreuung in einem Schulhalbjahr angemeldet sind, können in den Ferien für 12,- € pro Tag die Betreuung in Anspruch nehmen. Ebenfalls 12,- € pro Tag fallen auch bei den Kindern an, die in den Ferien über ihre angemeldete Betreuungszeit hinaus die Betreuung in Anspruch nehmen.

Beispiel dazu: Ist ein Kind im Schulhalbjahr für drei Tage in der Betreuung angemeldet, nimmt aber 5 Tage an der Betreuung in einer Woche in den Ferien teil, so sind 24,- € Ferienbetreuungsentgelt zu entrichten.

 

Anmeldungen

Anmeldungen erfolgen prinzipiell zu einem jeden Schulhalbjahr. Falls ein Kind während eines Schulhalbjahres das Betreuungsangebot nicht mehr in Anspruch nimmt, so ist dennoch das Entgelt bis zum Ende des Schulhalbjahres in voller Höhe zu entrichten. Gebühren für Mittagessen fallen hier dann nicht an, weil eine Teilnahme an dem Mittagessen nicht erfolgt.

 

Mittagessen

Ein warmes Mittagessen zu zwei verschiedenen Uhrzeiten (abhängig vom Unterrichtsende) zum Selbstkostenpreis von derzeit täglich 4,50 € (Stand: 01.03.2024) ist obligatorisch im Ganztagsangebot.

Abmeldungen vom Mittagessen sind nur dann möglich, wenn das Kind z. B. krankheitsbedingt nicht in der Schule anwesend ist. Abmeldungen müssen bis um 8.00 Uhr beim Betreuungspersonal telefonisch erfolgen. Ausbleibende oder verspätete Abmeldungen führen dazu, dass ein Mittagessen nicht abbestellt werden kann. Entsprechend sind diese Mittagessen zu bezahlen. Rechtzeitig im Krankheitsfall abgemeldete Mittagessen kommen nicht zur Abrechnung.

In Zeiten der Ferienbetreuung wird kein Mittagessen angeboten. Somit kommt es in diesen Zeiten auch zu keiner Abrechnung von Mittagessen.

 

Arbeitsgemeinschaften

Während der Betreuungszeiten werden Arbeitsgemeinschaften im sportlichen, musischen, kreativen oder naturkundlichen Bereich angeboten. Diese werden vom Betreuungsteam organisiert und in Zusammenarbeit zwischen Lehrerkollegium, Ortsvereinen und externen Personen / Fachkräften etc. durchgeführt. Am Anfang eines Schulhalbjahres kann sich ein in der Ganztagsbetreuung angemeldetes Kind dafür kostenfrei in eine oder mehrere dieser Arbeitsgemeinschaften verbindlich einwählen.

 

Planungssicherheit

Falls ein Kind während des laufenden Schulhalbjahres das Betreuungsangebot nicht mehr in Anspruch nehmen sollte, muss dennoch das Entgelt bis zum Ende des Schulhalbjahres in voller zuvor gebuchter Höhe weiterbezahlt werden (ohne Mittagessen).

In begründeten Ausnahmefällen wie z. B. Wegzug, sind auf schriftlichen Antrag Ausnahmen möglich. Eine Veränderung der Anzahl der gebuchten Betreuungstage oder eine Änderung der gebuchten Betreuungstage im laufenden Schulhalbjahr ist ebenso nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag möglich.

 

Rücktrittsrecht

Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monate und bei Verstößen gegen die Hausordnung der Rodensteinschule im Wiederholungsfall ist der Träger berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten und die Betreuung eines Kindes zu beenden.

Gleiches gilt, wenn den Anweisungen des pädagogischen Personals von Kind und Personensorgeberechtigten / Erziehungsberechtigten nicht Folge geleistet wird, oder durch das Verhalten eines Kindes die Sicherheit und Ordnung der Ganztagseinrichtung gefährdet ist. Eine vorübergehende Suspendierung vom Betreuungsangebot ist ebenfalls möglich, führt jedoch nicht zu einer Reduzierung des monatlichen Betreuungsentgelts.

 

Datenschutz

Die persönlichen Daten von Kindern und Sorgeberechtigten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz. Die DSGVO in ihrer Gültigkeit wird beachtet. Die Eltern erklären sich einverstanden, dass in pädagogischen Fällen Daten mit der Leitung der Schule ausgetauscht und Absprachen zur Betreuung des Kindes getroffen werden können.

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Zuständiger Fachbereich