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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach

Bebauungsplan „Obere Friedhofstraße“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch Crumbach hat in ihrer Sitzung am 03.05.2024 beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Obere Friedhofstraße“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Flur 32 die Flurstücke 157/1, 158, 159, 161/1 und 165 sowie den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Friedhofstraße“ vom 29.05.2006 (Flur 32, Flurstück 170).

 Geltungsbereich Bebauungsplan „Obere Friedhofstraße“, unmaßstäblich

Abbildung 1:Abbildung: Geltungsbereich Bebauungsplan „Obere Friedhofstraße“, unmaßstäblich

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits gemäß §2 Abs.1 Satz 2 BauGB am 12.04.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Auf der Grundlage der Abgrenzung des Geltungsbereichs und des Erläuterungsberichts inkl. Vorhabenbeschreibung der BSMF mbH vom 10.04.2024 soll die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom

 

 

17.05.2024 bis einschließlich 27.06.2024

 

 

über den Vorentwurf Bebauungsplans vom 10.04.2024 unterrichten und hierzu äußern.

 

Die Unterlagen liegen in der

Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach,

Rodensteiner Straße 8,

64407 Fränkisch-Crumbach,

 

während den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Es wird dennoch gebeten vorab telefonisch einen Termin abzustimmen.

 

Die allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sind:

Montag-Dienstag        08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch                     09.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag                 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                        08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Fränkisch-Crumbach abgegeben werden.

 

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde unter www.fraenkisch-crumbach.de eingesehen

und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an

bauamt [at] fraenkisch-crumbach.de () gesendet werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können über die oben genannte Mailadresse der Gemeinde Fränkisch-Crumbach oder schriftlich wie folgt abgegeben werden:

 

Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach,

Rodensteiner Straße 8,

64407 Fränkisch-Crumbach

 

Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro BSMF mbH mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 

 

Fränkisch-Crumbach, 17.05.2024                                        

 

 

 

Matthias Horlacher, Bürgermeister