Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
16. Mai 2024
Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach
Bebauungsplan „Obere Friedhofstraße“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch Crumbach hat in ihrer Sitzung am 03.05.2024 beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Obere Friedhofstraße“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Flur 32 die Flurstücke 157/1, 158, 159, 161/1 und 165 sowie den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Friedhofstraße“ vom 29.05.2006 (Flur 32, Flurstück 170).
Abbildung 1:Abbildung: Geltungsbereich Bebauungsplan „Obere Friedhofstraße“, unmaßstäblich
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits gemäß §2 Abs.1 Satz 2 BauGB am 12.04.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Auf der Grundlage der Abgrenzung des Geltungsbereichs und des Erläuterungsberichts inkl. Vorhabenbeschreibung der BSMF mbH vom 10.04.2024 soll die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom
17.05.2024 bis einschließlich 27.06.2024
über den Vorentwurf Bebauungsplans vom 10.04.2024 unterrichten und hierzu äußern.
Die Unterlagen liegen in der
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach,
Rodensteiner Straße 8,
64407 Fränkisch-Crumbach,
während den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Es wird dennoch gebeten vorab telefonisch einen Termin abzustimmen.
Die allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sind:
Montag-Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Fränkisch-Crumbach abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde unter www.fraenkisch-crumbach.de eingesehen
und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an
bauamt [at] fraenkisch-crumbach.de () gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können über die oben genannte Mailadresse der Gemeinde Fränkisch-Crumbach oder schriftlich wie folgt abgegeben werden:
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach,
Rodensteiner Straße 8,
64407 Fränkisch-Crumbach
Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro BSMF mbH mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Fränkisch-Crumbach, 17.05.2024
Matthias Horlacher, Bürgermeister
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