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Winterdienst / Räum- und Streupflicht

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Der Gemeindebereich ist in folgende Räum- und Streubezirke eingeteilt:

Bezirk I:

  1. (Bahnhofstraße)
  2. Rodensteiner Straße
  3. Senioren- und Pflegeheim Haus Rodenstein

Bezirk II:

  1. Am Lohberg
  2. Schafhofgasse
  3. Buswendeschleife Rodensteinschule
  4. Klostergasse
  5. Ausfahrt und Parkplatz DRK und Feuerwehr
  6. Pretlackstraße
  7. Allee (Erbacher Straße)
  8. Darmstädter Straße bis Heilsruhe (Waldkindergarten)
  9. Heimstättenstraße
  10. Goethestraße
  11. Schillerstraße
  12. Georg-Büchner-Straße bis Ecke Heimstättenstraße
  13. Raiffeisenstraße
  14. Adalbert-Stifter-Straße
  15. Berliner Straße
  16. Mozartstraße
  17. Auf dem Zieglers
  18. Jahnstraße

Bezirk III:

  1. Baugebiet „Auf der Beine“
  2. Saroltastraße
  3. Lichtenberger Straße
  4. Elisabethenstraße
  5. Seedamm
  6. Schleiersbacher Straße bis Ecke Römersberg
  7. Römersberg

Bezirk IV:

  1. Am Hexenberg
  2. Sandweg
  3. Friedhofstraße

Bezirk V:

  1. Erlau
  2. Holunderhof
  3. Rodenstein
  4. Güttersbach
  5. Christiansweg

Bezirk VI:

  1. Bierbach
  2. Parkweg
  3. Wingertsgasse
  4. Schleiersbach

 

Die Bezirke werden von den Fahrzeugen geräumt.

Bei Durchführung des Räum- und Streudienstes ist zu beachten, dass die Bezirke I + II auf jeden Fall vorrangig geräumt und gestreut werden, damit die Zufahrt zum "Haus Rodenstein" gewährleistet ist und der Schulbusverkehr nicht behindert wird.

Die Zufahrtsstraße der Holzwiese und der unbefestigte Teil der Straße am Weinberg dürfen, sofern es die Straßenlage erlaubt, nur geräumt werden. Ein Einsatz von Streusalz auf nicht versiegelten Wegen wurde seitens der Naturschutzbehörde des Odenwaldkreises untersagt.

In begründeten Ausnahmen kann eine Abweichung von der Reihenfolge der Bezirke (Ausnahme I+II) erfolgen.

Kontakt

Zuständiger Fachbereich

Ordnungsamt