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Das Wasserschutzgebiet im Einzugsbereich der vier Tiefbrunnen für die Wassergewinnung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach wurde 1989 vom Regierungspräsidium Darmstadt festgesetzt.
Die Zonen II und III des Wasserschutzgebietes sind in der Karte 1 blau bzw. gelb dargestellt.
1 Abgrenzung der Trink- und Heilquellenschutzgebiete anhand der Topografischen Karte 1:25000. Die erfassten Schutzgebiete stellen den Bearbeitungsstand des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLUG) dar. Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dez. 41.1 bzw. 31.1).