Bestattung
Bestattungsformen auf dem Friedhof
Die Lage der Grabstätten wird auf diesem Luftbild markiert, wenn Sie weiter unten eine Bestattungsform aufklappen.
Reihengrabstätte (Einzelgrab)
- Eine Reihengrabstätte (Einzelgrab) ist ein Grab zur Erdbestattung einer Person für die Dauer der Ruhefrist von 40 Jahren.
- Die Größe eines Einzelgrabes beträgt 100 cm x 200 cm.
- Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr in Höhe von 600,00 € zu entrichten.
- Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Wahlgrabstätte einstellig (Einzelfamiliengrab)
- Diese Grabstelle befindet sich bei den Wahlgrabstätten (Familiengräbern) und ist zur Bestattung von einer Erdbestattung und/oder mehreren Urnen für die Dauer von 40 Jahren.
- Die Größe eines Einzelfamiliengrabes beträgt 100 cm x 240 cm.
- Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr von 600,00 € fällig.
- Eine Verlängerung ist möglich.
Wahlgrabstätte zweistellig (Familiengrab)
- Eine Wahlgrabstätte (Familiengrab) ist eine Grabstätte zur Beisetzung von max. zwei Erdbestattungen und mehreren Urnen. Die Ruhefrist beträgt 40 Jahre.
- Die Größe eines Familiengrabes beträgt 200 cm x 240 cm.
- Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr in Höhe von 1.200,00 € zu entrichten.
- Eine Verlängerung ist über die Ruhefrist möglich.
Wiesengrabstätte
- Eine Wiesengrabstätte ist für die Erdbestattung einer Person im Grabfeld bei der Urnenwiese. Am Kopfende kann eine Grabplatte aufgebracht werden.
- Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr von 600,00 € fällig.
- Eine Verlängerung ist nicht möglich. Um die Pflege kümmert sich der Bauhof.
Urnenwahlgrabstätte
- Eine Urnenwahlgrabstätte ist ein Grab für die Beisetzung von bis zu 4 Urnen für die Dauer von 20 Jahren.
- Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr in Höhe von 500 € zu entrichten.
- Für jede weitere Beisetzung verlängert sich die Ruhefrist um weitere 20 Jahre ab der Beisetzung.
- Die Größe eines Urnenwahlgrabes beträgt 100 cm x 100 cm.
Urnenwahlgrabstätte in der Urnenwand
- In der Urnenwand können pro Grabstelle max. zwei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre.
- Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr von 500,00 € zu entrichten.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist mit Zahlung einer Gebühr von 1/20 der genannten Gebühr möglich.
Urnenwiesengrabstätte
- In der Urnenwiese werden die Urnen kreisförmig um einen Baum beigesetzt. An einem Findling werden einheitliche Bronzeblätter mit dem Namen der verstorbenen Person angebracht. Eine Reservierung für eine angehörige Person ist möglich. An dem Grabfeld ist keine Ablegemöglichkeit für Grabschmuck und ähnliches. Um die Pflege kümmert sich der gemeindliche Bauhof.
- Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr von 600,00 € zu entrichten.
Kindergrabstätte
- Eine Kindergrabstätte (Reihengrabstätte) ist eine Grabstätte zur Erdbestattung eines Kindes bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
- Die Größe eines Kindergrabes beträgt 50 cm x 100 cm.
- Für den Erwerb des Nutzungsrechts ist eine Gebühr von 600,00 € zu entrichten.
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