Neue Verkehrsregeln in der Ortsdurchfahrt
In der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 75 gelten seit kurzem neue Verkehrsregeln. Im Straßenabschnitt der Bahnhofstraße vor der Evangelischen Kirche ist eine absolutes Halteverbot angeordnet - Anlass waren Verkehrsbehinderungen durch parkende Fahrzeuge, die unlängst sogar einen Polizeieinsatz ausgelöst hatten, um wieder freie Fahrt für den Busverkehr zu schaffen. Auf der Strecke zwischen Brunnenweg, unterer Rodensteiner Straße und Beginn der Bahnhofstraße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt, also gerade an jenen Stellen, an denen Fußgänger keinen ausreichend breiten Gehweg vorfinden. Auslöser war hier ein Antrag und einhelliger Beschluss in der Gemeindevertretung. Die Zuständigkeit für verkehrsrechtliche Anordnungen liegt in Hessen beim jeweiligen Bürgermeister; ich hatte deshalb eine Umsetzung dieses Vorschlags zugesagt, wenn er, wie dann geschehen, eine breite Mehrheit des Parlaments hinter sich hat. Hierzu mussten auch noch die Polizei und der Landesbetrieb Hessen mobil einbezogen werden. Letzterer hat kürzlich in unserem Auftrag die notwendigen Schilder gestellt. Zur Einhaltung sowohl der Park- als auch der Geschwindigkeitsregelung sind regelmäßige Kontrollen vorgesehen, aber ich hoffe natürlich vor allem auf eine Akzeptanz bei unseren Verkehrsteilnehmern.
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