Ich bin neu auf dieser Website...
Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen. Im Rahmen der Überwachung finden Firmenaudits statt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.
Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Voraussetzungen
In der Regel Betrieb eines Qualitätssicherungssystems nach ISO 9001 für die Produktion. Varianten sind möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloses Antragsschreiben
- Liste der Produkte, die der Qualitätssicherung unterliegen
- Auszüge aus dem Qualitätsmanagementhandbuch
- Herstellungs-Verfahrensanweisungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Verfahren dauert ein bis 6 Monate.
Was sollte ich noch wissen?
•Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.