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Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle für private Bausparkassen stellen

Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Bausparkasse einfacher geklärt werden können, haben die privaten Bausparkassen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingerichtet. Unabhängige Ombudsleute helfen Ihnen dabei, Differenzen schnell und unbürokratisch zu bereinigen.

HINWEIS: Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens ist keine Rechtsberatung weder durch die Kundenbeschwerdestelle noch durch die Ombudsleute und auch keine Erstellung von Rechtsgutachten möglich, da das Verfahren allein der Streitbeilegung und nicht der Vorbereitung eines Rechtsstreits vor den ordentlichen Gerichten dient.

Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihre Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren geltend machen. 

Ausnahmen

In folgenden Fällen ist eine Schlichtung durch die Beschwerdestelle nicht möglich:

  • der Konflikt wurde oder wird bereits bei einem Gericht behandelt oder wird von der oder dem Antragstellenden während des Schlichtungsverfahrens vor Gericht gebracht
  • der Konflikt war oder ist bereits Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens bei einer anderen Schlichtungs- oder Gütestelle
  • der Konflikt wurde bereits durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt
  • ein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde abgewiesen, weil die Klage keinen Aussicht auf Erfolg hatte
  • die oder der Antragstellende hat wegen des Konflikts Strafanzeige erstattet
  • der Anspruch der oder des Antragstellenden ist bereits verjährt und die Gegenpartei beruft sich auf die Verjährung
  • der Schlichtungsspruch der Ombudsleute erfordert die Entscheidung über eine in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht entschiedene Grundsatzfrage
  • die Klärung des Sachverhalts erfordert eine Beweisaufnahme, die über die Vorlage von Urkunden hinausgeht, etwa durch Anhörung von Zeugen oder der Schlichtungsparteien

Am Verfahren teilnehmende Bausparkassen

Verfahrensablauf

Zuständigkeit prüfen

  • Prüfen Sie zunächst, ob die betroffene private Bausparkasse dem Verband der Privaten Bausparkassen e.V. angehört.

Schlichtungsantrag stellen

  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, richten Sie einen formlosen schriftlichen Schlichtungsantrag an die zuständige Stelle. Schildern Sie darin kurz den Sachverhalt und geben Sie möglichst genau an, was Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag erreichen möchten.
    (Als Hilfe und Arbeitserleichterung bietet Ihnen die Schlichtungsstelle ein Formular im PDF-Format an - siehe unter Anträge/Formulare)
  • Fügen Sie Kopien aller relevanten Unterlagen bei, die zum Verständnis des Anliegens notwendig sind. Reichen Sie zudem den Schriftwechsel ein, den Sie mit der Bausparkasse in dieser Angelegenheit bereits führten.
  • Die Kundenbeschwerdestelle bestätigt den Eingang der Beschwerde und informiert Sie über den weiteren Verlauf.

Eine Zusammenstellung aller Informationen über den Ablauf des Ombudsverfahrens finden Sie auch auf der Internetseite des Verbandes der Privaten Bausparkassen: Ombudsverfahren.

Am Verfahren teilnehmende Bausparkassen

Ombudsverfahren - Informationen

An wen muss ich mich wenden?

an den Verband der Privaten Bausparkassen:

Verband der Privaten Bausparkassen e.V.
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 30 30 79
10730 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de

Voraussetzungen

  • Der oder die Antragstellende ist eine natürliche Person.
  • Die Finanzgeschäfte dienen keinen gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken.
  • Der oder die Antragstellende hat sich mit seinem Anliegen bereits schriftlich an die betreffende Bausparkasse gewendet, ohne dass dies zu dem gewünschten Erfolg oder einer gütlichen Einigung geführt hat.
  • Die betroffene private Bausparkasse muss dem Verband der Privaten Bausparkassen e. V. angehören. Derzeit nehmen alle Mitglieder des Verbandes am Ombudsverfahren teil.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Schlichtungsantrag (formlos)
  • Kopien der Unterlagen, die zum Verständnis Ihres Falls notwendig sind, zum Beispiel
    • Bausparvertrag
    • Darlehensvertrag
    • Allgemeine Bausparbedingungen bzw. Darlehensbedingungen
    • Schriftwechsel mit der betroffenen privaten Bausparkasse

Gegebenenfalls fordert die Beschwerdestelle von Ihnen weitere Unterlagen an.
 

Welche Gebühren fallen an?

Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Es fallen lediglich Kosten für Porto und gegebenenfalls für Kopien an.

Rechtsgrundlage

Verfahrensordnung

Fachlich freigegeben durch:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. - Kundenbeschwerdestelle -