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Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten

Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

An wen muss ich mich wenden?

an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Welche Gebühren fallen an?

Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen:

Informationen zum neuen Personalausweis