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Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.
Gebiete sind zum Beispiel Anatomie, Epidemiologie, Fleischhygiene oder Kleintierchirurgie. Bereiche sind beispielsweise Dermatologie, Homöopathie, Reptilien oder Zahnheilkunde.
Das Erlangen und Führen der Weiterbildungsbezeichnungen wird in der Weiterbildungsordnung der Hessischen Landestierärztekammer geregelt.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der Hessischen Landestierärztekammer.
An wen muss ich mich wenden?
An die Hessische Landestierärztekammer
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Voraussetzungen
- Die/der Antragsteller/in muss Angehöriger der Landestierärztekammer sein
- Die vorgeschriebene Weiterbildung muss erfolgreich abgeschlossen worden sein
Die von einer anderen Tierärztekammer zuerkannten Bezeichnungen dürfen weitergeführt werden.
Wenn Tierärztinnen und Tierärzte aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Weiterbildungsbezeichnung erworben haben, erhalten sie nach Überprüfung der Gleichwertigkeit die Anerkennung in dem jeweiligen Gebiet. Soweit die Weiterbildungsordnung der Hessischen Landestierärztekammer eine entsprechende Bezeichnung nicht vorsieht, kann diese jedoch weitergeführt werden, wenn die wesentlichen Voraussetzungen der hessischen Weiterbildungsordnung erfüllt sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular der Landestierärztekammer:
Mit Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
- Nachweis der erfolgten Weiterbildung
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
Welche Gebühren fallen an?
- für die Bearbeitung eines Antrages auf eine Fachtierarztanerkennung: 100,00 Euro
- für das Prüfungsgespräch gem. § 8 der Weiterbildungsordnung: 350,00 Euro
Dies gilt für den Antrag auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung entsprechend. Die Gebühr ist vor Anberaumung des Prüfungsgespräches zu entrichten.
Fachlich freigegeben am 24.05.2013 durch:
Hessische Landestierärztekammer
Landestierärztekammer Hessen
65524 Niedernhausen
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen
Haltestellen:
Bahnhof Niedernhausen
Linie: Endhaltepunkt der S-Bahnlinie 2
Linie: Linien Ffm. - Limburg und Wsb. - Niedernhausen
Parkplätze:
Parkplätze in der Bahnhofstraße vorhanden
Parkplatz: 4
(gebührenfrei)
kein Aufzug
nicht behindertengerecht
+49 6127 9075-0
+49 6127 9075-23
info@ltk-hessen.de
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr