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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Das Bundesversicherungsamt beaufsichtigt die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Pflegekassen, Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Wenn Sie Beschwerden über diese Sozialversicherungsträger haben, können Sie diese beim Bundesversicherungsamt schriftlich oder per E-Mail einreichen.
Die privaten Versicherungsunternehmen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt.
Die anderen Sozialversicherungsträger unterstehen der Landesaufsicht.
An wen muss ich mich wenden?
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: +49 228 619-0
Fax.: +49 228 619-1870
E-Mail: poststelle@bva.de
Erreichbarkeit:
Mo 9:00 – 15:00 Uhr
Di 9:00 – 15:00 Uhr
Mi 9:00 – 15:00 Uhr
Do 9:00 – 15:00 Uhr
Fr 9:00 – 14:00 Uhr
Zuständige Stelle
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: +49 228 619-0
Fax.: +49 228 619-1870
E-Mail: poststelle@bva.de
Welche Gebühren fallen an?
keine
Was sollte ich noch wissen?
Das Bundesversicherungsamt ist nicht zuständig für z.B.:
- die Beantragung/Rückzahlung von BAföG
- Rentenkontoklärungen
- personenbezogene Rentenauskünfte (Rentenversicherungsläufe)
- private Versicherungen (z. B. private Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen)
- Ausstellung von Sozialversicherungsausweisen
Ansprechpartner zu diesen Angelegenheiten
Fachlich freigegeben durch:
Bundesversicherungsamt – keine aktuelle fachliche Freigabe