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Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)

Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen.

Verfahrensablauf

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
  • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

Voraussetzungen

  • Gegründeter Verein mit mindestens sieben Mitgliedern
  • gewählter Vorstand
  • durch Mitgliederversammlung beschlossene Satzung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
  • Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
  • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
  • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstbetriebsgemeinschaft
  • Kontaktdaten der Forstbetriebsgemeinschaft
  • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

Welche Gebühren fallen an?

1,00 – 51,00 Euro

auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

ca. zwei bis vier Wochen

Anträge / Formulare

  • Formlose schriftliche Antragstellung
  • Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar
Fachlich freigegeben am 01.07.2020 durch:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3