Ich bin neu auf dieser Website...
Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.