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Begrüßungsgeld erhalten

Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder eines Studiums Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune anmelden, informieren Sie sich, ob diese Kommune Ihnen ein Begrüßungsgeld auszahlt.

Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und/ oder Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis,
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
  • Mietvertrag

Was sollte ich noch wissen?

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

Fachlich freigegeben durch:
Kommunale Rahemenleistung