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Tierheim betreiben

Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.

Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig. Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

Fachlich freigegeben durch:
Kommunale Rahmenleistung