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Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.
Bevor Sie mit der Erweiterung oder wesentlichen Änderung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen.
Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.
Verfahrensablauf
Zeigen Sie die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.
Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges
Rechtsbehelf
Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.
Fachlich freigegeben am 25.10.2022 durch:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Haltestellen:
Luisenplatz
Linie: F, H, K, L
Linie: 2, 3, 4E, 5E, 6, 7, 8, 9
Aufzug: vorhanden
behindertengerecht
+49 6151 12-5002
+49 6151 12-6531
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr