Ich bin neu auf dieser Website...
Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Wenn Sie als Unternehmen mit jungen Menschen die Benachteiligt sind, Ausbildungsverträge abschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungsplatzförderung bekommen.
Das Land Hessen fördert die Begründung von Ausbildungsverhält-nissen mit Benachteiligten, die in anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) bei Unternehmen, Verwaltungen und sonstigen Ausbildungseinrich-tungen ausgebildet werden.
Eine Berufsausbildung im Bereich der Altenpflegehilfe und Alten-pflege wird ebenfalls bezuschusst.
An wen muss ich mich wenden?
Regierungspräsidium Kassel
Voraussetzungen
Die zur Förderung anstehenden Auszubildenden
- haben maximal einen Hauptschulabschluss
- müssen bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hes-sen gemeldet sein
- dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter oder den An-tragstellern/Gesellschaftern nicht verheiratet oder im ersten oder zweiten Grad verwandt sein
- dürfen noch keine andere abgeschlossene Berufsausbil-dung nach Berufsbildungsgesetz (BbiG) und Handwerks-ordnung (HWO) haben
- beginnen ihre Ausbildung im Antragsjahr
Förderungswürdige Auszubildende sind insbesondere
- Abgehende aus Förderschulen und ehemalige Förderschü-ler/innen sowie Personen mit Problemen, die ihre Leistungs-fähigkeit einschränken
- junge Menschen in der Nähe einer anerkannten Lernbehinde-rung
- sonstige Benachteiligte, denen im Rahmen vorrangiger Leis-tungsgesetze oder Programme nicht zur Einmündung in ei-ne betriebliche Ausbildung verholfen werden kann
- Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe bzw. die Benachteiligung muss in geeigneter Form nachgewiesen werden, z.B. durch:
• das Abgangszeugnis einer Förderschule
• eine Bestätigung der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
• ein ärztliches Attest
• eine Bescheinigung der Schule / Familienbetreuer / Sozial-arbeiter etc.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: Vor Abschluss des Ausbildungsvertrages
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Ein Ausbildungsverhältnis kann mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR pro Ausbildungsjahr, insgesamt jedoch mit höchstens 7.000,00 EUR bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung gefördert werden.
Für Ausbildungsverhältnisse, die während der Probezeit aufgelöst werden, besteht kein Zuwendungsanspruch.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen vor Abschluss des Ausbildungsvertrags schriftlich/elektronisch beim
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 57
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
eingegangen sein.
Förderzusagen können nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erteilt werden. Die Reihenfolge des Antragseingangs ist maßgebend!
Informationsseite zur Förderung beim RP Kassel
Herausgebende Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Fachlich freigegeben am 07.12.2022 durch:
Hessisches Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI)