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Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Wenn Sie Straßenrennen durchführen möchten, dann müssen Sie hierfür vorher die Erlaubnis beantragen.
Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO erteilen.
Diese Rechtsgrundlage schreibt eine Erlaubnispflicht vor für Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich beanspruchen, und für Fahrzeuge, die die gesetzlich allgemein zulässige Grenzen überschreiten.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist mit den o.g. Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Ausnahmegenehmigung für Rennen auf öffentlichen Straßen entscheiden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
- Kartenmaterial,
- Versicherungsnachweise,
- Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
- Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Bemerkungen
Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.
Fachlich freigegeben am 16.12.2022 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen