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Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen

Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Pflegepersonen haben daher vor der Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Pflegefachdienst des Jugendamts. 

Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig

Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderfachdienst des Jugendamts auf. 
Der Pflegekinderfachdienst kann Sie beraten. 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt

Zuständige Stelle

Zuständig ist der Pflegekinderfachdienst beim örtlich zuständigen Jugendamt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Fachlich freigegeben am 02.10.2023 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration