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Jugendjagdschein Änderung

Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendjagdschein eintragen lassen.

Hat sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • Jagdschein

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja 
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
  • Online-Dienste vorhanden: ja 
Fachlich freigegeben am 26.11.2022 durch:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz