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Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden das erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs geeignet ist.

Wenn Sie Kurse zum Erwerb sowie zur Aktualisierung der nötigen Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen lassen möchten, prüft die zuständige Stelle ob:

  • die Kursinhalte die notwendigen Fertigkeiten und das nötigen Wissen im Strahlenschutz vermitteln,
  • das Lehrpersonal fähig ist,
  • die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte die Wissensvermittlung sicherstellt
  • und eine Erfolgskontrolle stattfindet.

Dies gilt für die Anwendungsbereiche:

  • Humanmedizin
  • Tiermedizin
  • Zahnmedizin oder
  • für nichtmedizinische Anwendungsbereiche

Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.

Verfahrensablauf

Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch oder elektronisch übersenden.

Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen geplante Kurs geeignet ist.

Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.

Zuständige Stelle

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

Voraussetzungen

Sie müssen folgendes nachweisen:

  • Ihr Kurs im Strahlenschutz vermittelt den Teilnehmenden die Inhalte der Fachkunderichtlinie
  • das Lehrpersonal ist dafür geeignet
  • die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung stellen diese Wissensvermittlung sicher
  • es findet eine Erfolgskontrolle statt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag

  • Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und/oder Module
  • Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
  • Angaben zum Kursveranstalter oder zur Kursveranstalterin
  • Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
  • Angaben zur verantwortlichen Kursleitung

Lehrplan

  • Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten oder jeweiliger Referentin und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
  • Angaben zu Demonstrationen und Praktiken
  • Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag

Lehrinhalte

  • Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
  • Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktiken)

Lehrkräfte

  • Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z. B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)

Lehrmaterial

  • Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
    • Kursmaterialien,
    • Vortragsskripte,
    • Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien,
    • Sonstigen Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinne benötigt werden

Ausstattung der Kursstätte

  • Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
  • Anzahl der Plätze
  • Art und Anzahl der Praktikenplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe/Strahlenquellen/Röntgengeräte

Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen

       Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle

  • Angaben zur Leistungsüberprüfung
  • Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
  • Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.

Rechtsbehelf

Wird Ihr Kurs nicht anerkannt, können Sie nach Erhalt des Bescheids eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Fachlich freigegeben am 13.09.2023 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)