Ich bin neu auf dieser Website...
Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören, können Sie auch ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein beantragen oder verlängern lassen.
Wenn Sie in Hessen den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Ausländerfischereischein, der für drei aufeinanderfolgende Monate erteilt wird.
Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung kann Ihnen auf Antrag ein Ausländerfischereischein erteilt oder verlängert werden, wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören und Sie Ihre Sachkunde durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins nachweisen.
Verfahrensablauf
Einen Ausländerfischereischein inkl. Verlängerung können Sie vor Ort bei Ihrem Gemeindevorstand beantragen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist der jeweilige Gemeindevorstand.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Es stehen keine Versagungsgründe entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sachkundenachweis (z.B. ausländischer Fischereischein oder ausländischer Fischereierlaubnisschein)
- Ausweis oder Reisepass
- 1 Passbild
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3
Fachlich freigegeben am 06.07.2023 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3