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Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen

Wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören, können Sie auch ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein beantragen oder verlängern lassen.

Wenn Sie in Hessen den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Ausländerfischereischein, der für drei aufeinanderfolgende Monate erteilt wird. 

Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung kann Ihnen auf Antrag ein Ausländerfischereischein erteilt oder verlängert werden, wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören und Sie Ihre Sachkunde durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins nachweisen.
 

Verfahrensablauf

Einen Ausländerfischereischein inkl. Verlängerung können Sie vor Ort bei Ihrem Gemeindevorstand beantragen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist der jeweilige Gemeindevorstand.

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sachkundenachweis (z.B. ausländischer Fischereischein oder ausländischer Fischereierlaubnisschein)
  • Ausweis oder Reisepass
  • 1 Passbild 
     

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag 
     

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3

Fachlich freigegeben am 06.07.2023 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3