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Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen

Die Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) müssen Sie beantragen.

Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Die Voraussetzungen werden geprüft
  • Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt

Voraussetzungen

Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben am 12.07.2023 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
  • Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Haltestellen:
  • Luisenplatz
    Linie: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
    Linie: 2, 3, 6, 7, 8, 9
  • +49 6151 12-3100
    Service-Telefon
  • +49 611 327648701
    Güterkraftverkehr
  • +49 611 327642222
    Luftverkehr
  • +49 611 327648702
    Lärmaktionsplanung
  • +49 611 327642223
    Schallschutz
  • Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr



    Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr