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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. Personalausweis, Reisepass)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- Ausländischer Führerschein
- Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Foto-Mustertafel
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.
Fachlich freigegeben am 12.09.2017 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung