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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben können Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes erhalten.
Das Integrationsamt kann schwerbehinderten Menschen Leistungen gewähren
- für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
- für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und
- zur Erlangung der Fahrerlaubnis (Führerschein).
Vorrang der Rehabilitationsträger: Das Integrationsamt kann nur für Selbständige und Beamte, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Kraftfahrzeughilfe gewähren.
Bei Arbeitnehmern, die weniger als 15 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung haben, ist regelmäßig die Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger. Bei über 15 Jahren ist regelmäßig der Träger der Rentenversicherung für die KFZ-Hilfe zuständig.
Daneben können in besonderen Härtefällen, z.B. auch die Kosten für die Taxi-Benutzung, die Inanspruchnahme von Beförderungsdiensten oder die Reparatur des Kraftfahrzeugs übernommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Voraussetzungen
- Ihre Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern.
- Sie müssen schwerbehindert (§ 2 Abs. Zweites Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. Drittes Sozialgesetzbuch IX) sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt erhalten.
- Sie müssen infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein, um ihren Arbeitsort zu erreichen. Sie müssen ein Kraftfahrzeug führen können oder es muss gewährleistet sein, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss vor Beschaffung des Kraftfahrzeugs beim Integrationsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden.